Vereine · Leitfaden

Vereinswebsite: Impressum, Datenschutz, Kosten

Für Sportvereine, Fördervereine, Chöre, Heimat- und Schützenvereine. Was rechtlich nötig ist und wie die Seite auch nach dem nächsten Vorstandswechsel aktuell bleibt.

Kurz gesagt

Eine Vereinswebsite braucht in aller Regel ein Impressum mit Vorstand, Registergericht und Registernummer, eine Datenschutzerklärung und Einwilligungen für Fotos von Mitgliedern. Die größte Gefahr ist nicht das Recht, sondern der Vorstandswechsel: Wenn nur eine Person die Zugänge kennt, veraltet die Seite. Plane deshalb von Anfang an, wer sie pflegt.

In Lippe gibt es viele Vereine: Sport, Musik, Heimat, Schützen, Kultur und Fördervereine von Kita und Schule. Fast alle suchen Mitglieder, Trainerinnen und Trainer oder Helfende. Die Website ist oft das Erste, was Interessierte sehen.

Wozu eine Vereinswebsite?

  • Neue Mitglieder: Trainingszeiten, Ort, Ansprechperson und ein Probetraining auf einen Blick.
  • Weniger Nachfragen: Termine, Beiträge und Formulare zum Herunterladen.
  • Sponsoren und Förderer: Wer dich unterstützt, will gesehen werden.
  • Ehrenamt sichtbar machen: Wer mithilft, findet Aufgaben und Kontakt.

Was drauf gehört

SeiteInhalt
StartWer ihr seid, was ihr anbietet, nächster Termin, Knopf „Probetraining“ oder „Mitmachen“
Angebote / AbteilungenZeiten, Ort, Altersgruppen, Ansprechperson je Gruppe
TermineSpiele, Konzerte, Feste – lieber wenige und aktuell
Mitglied werdenBeiträge, Aufnahmeantrag als PDF oder Formular, Satzung
KontaktVorstand, E-Mail, Adresse der Sportstätte mit Karte
Impressum und Datenschutzsiehe unten

Impressum für Vereine

Eine Vereinswebsite braucht in aller Regel ein Impressum. Bei geschäftsmäßigen Angeboten – etwa mit Werbung, Sponsoren oder kostenpflichtigen Angeboten – gilt § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), sonst in der Regel § 18 Abs. 1 Medienstaatsvertrag (MStV). Enthält eure Seite journalistisch-redaktionelle Inhalte, kann § 18 Abs. 2 MStV eine verantwortliche Person für den Inhalt verlangen. Für eingetragene Vereine gehören ins Impressum:

  • Vollständiger Vereinsname mit „e. V.“ und Anschrift
  • Vertretungsberechtigter Vorstand (laut Satzung, meist nach § 26 BGB) mit Namen
  • Registergericht und Vereinsregisternummer, z. B. „Amtsgericht Lemgo, VR …“
  • Telefon oder anderer schneller Kontakt und E-Mail
  • Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten: verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV

Achtung beim Vorstandswechsel: Das Impressum muss dann sofort angepasst werden. Das wird oft vergessen. Dies ist eine Übersicht, keine Rechtsberatung.

Datenschutz und Fotos

  • Datenschutzerklärung: Pflicht, sobald die Seite personenbezogene Daten verarbeitet – und das tut praktisch jede Seite, schon durch Server-Protokolle und Kontaktformulare (Art. 13 DSGVO).
  • Fotos von Mitgliedern: Holt Einwilligungen ein, am besten schriftlich mit dem Aufnahmeantrag. Bei Kindern und Jugendlichen unterschreiben die Eltern.
  • Namen und Ergebnisse: Spielberichte mit vollen Namen sind heikel. Vornamen oder Einwilligung sind der sichere Weg.
  • Datenschutzbeauftragte Person: Pflicht erst, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG). Das trifft auf die meisten Vereine nicht zu.
  • Keine unnötigen Dienste: Eingebettete Videos, Karten und Schriften von Drittanbietern brauchen oft eine Einwilligung. Weniger ist hier mehr.

Was kostet eine Vereinswebsite?

WegKostenAufwand
Kostenloser Baukasten0 €, meist mit Adresse des Anbietershoch, alles selbst
Baukasten mit eigener Adresseca. 7–30 €/Monat nach dem Aktionszeitraummittel bis hoch
Ehrenamtliche Lösung (z. B. WordPress durch ein Mitglied)Hosting ab wenigen € im Monathängt an einer Person
Agentureinmalig oft 1.000 € und mehr (Schätzung)gering, Änderungen je nach Vertrag
Wepp.aiEntwurf 0 €, Free 0 € mit Wepp-Adresse, Pro 19 €/Monatgering, Änderungen per Nachricht
Baukästen und Wepp.ai laut Anbieterseiten, geprüft am 03.11.2026, gerundet. Agentur als grobe Schätzung.

Damit sie aktuell bleibt

Die meisten Vereinsseiten scheitern nicht am Start, sondern zwei Jahre später. Drei Regeln helfen:

  1. Zugänge gehören dem Verein, nicht einer Person. Legt eine Vereins-E-Mail-Adresse an und hinterlegt die Zugänge beim Vorstand.
  2. Wenig, aber aktuell: Lieber drei Termine, die stimmen, als ein Kalender von 2023.
  3. Änderungen einfach machen: Wenn ein Foto per Nachricht reicht, machen mehr Leute mit. Bei Wepp.ai schickt ihr Änderungen ab Pro per WhatsApp.

Vergleich: Welche Plattform passt für Vereine? · Angebot: Wepp.ai für Vereine

Häufige Fragen

Braucht ein Verein ein Impressum?

In aller Regel ja. Ein eingetragener Verein nennt Name, Anschrift, vertretungsberechtigten Vorstand, Registergericht, Registernummer und Kontakt. Bei journalistisch-redaktionellen Inhalten kann eine verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV dazukommen.

Dürfen wir Fotos vom Training zeigen?

Ja, mit Einwilligung der abgebildeten Personen, bei Minderjährigen der Eltern. Am einfachsten fragt ihr das mit dem Aufnahmeantrag ab.

Braucht unser Verein eine Datenschutzbeauftragte Person?

Erst, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG). Das trifft auf die meisten Vereine nicht zu.

Gibt es eine kostenlose Vereinswebsite?

Ja, bei vielen Baukästen und im Free-Tarif von Wepp.ai – dann mit einer Adresse des Anbieters. Eine eigene Adresse wie mein-verein.de kostet bei allen Anbietern etwas.